Ab 1.5.2021 noch mehr für Sie drin:

Verbesserte Versicherungsbedingungen.

Für unsere Versicherten gelten seit dem 1.5.2021 einige Veränderungen, die durchweg eine Verbesserung des Versicherungsschutzes bedeuten. Die wichtigsten Verbesserungen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Die entsprechend aktualisierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil A) werden zeitnah zum Download bereitgestellt.

§ 1 Fahrraddiebstahl

Entschädigt werden Schäden durch Fahrraddiebstahl inkl. Zubehör innerhalb Europas rund um die Uhr. Fahrradanhänger sind  einem Fahrrad gleichgestellt.

§ 1 Diebstahl aus verschlossenen Kfz.

Es besteht nun Versicherungsschutz an 24 Stunden pro Tag.

§ 2 Sengschäden

Sengschäden zählen jetzt zu den versicherten Schäden.

§ 6 Musikinstrumente

Musikinstrumente (zum privaten Gebrauch) und mobile Saunen sind als Hausrat versichert – die Versicherungssumme muss aber entsprechend angepasst sein.

§ 7 Außenversicherung

Der Versicherungsschutz wurde auf das gesamte Europa erweitert und gilt nun auch durchgehend.

§ 11 Entschädigungsberechnung

Es wurde der Unterversicherungsverzicht festgeschrieben. Entspricht die Versicherungssumme den Richtlinien des LFV (z.Zt. mindestens 700 EUR/m2), verzichten wir im Versicherungsfall darauf, die Leistung wegen Unterversicherung zu kürzen.

§ 12 Wertsachen

Wertsachen können jetzt durch eine Sonderprämie bis zu einer Höhe von 50.000 EUR zusätzliche versichert werden.